Die Stadtgründung führte neues Recht ein und ermöglichte die Ansiedlung neuer Bewohner. Die feierliche Verleihung des Stadtrechts durch Herzog Barnim I. erfolgte am 24. Juni 1243, dem Johannistag. Damit erhielt Stargard unter anderem das Recht, eine eigene Stadtobrigkeit mit eigener Gerichtsbarkeit einzurichten, 150 Hufen Land, das Recht der Schifffahrt auf der Ina, Zollfreiheiten sowie das Holzeinschlagsrecht in den herzoglichen Wäldern.
Der Greif mit Attributen der mittelalterlichen Bautechnik – Ziegeln und Kelle – verweist auf die Besonderheit der Stadtgründung Stargards. Sie war mit der Anlage eines Netzes von Straßen und Baublöcken verbunden sowie mit der allmählichen Errichtung gemauerter Befestigungen, Kirchen und des Rathauses.
